DSB beschließt diverse Änderungen der Ausschreibung zu den Deutschen Meisterschaften sowie der Sportordnung ab 2021

Gespeichert von admin am 23.05.2020

Die technische  Komission bzw. der Bundesausschuss Sportschießen sowie der Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes haben in den vergangenen Wochen diverse Beschlüsse gefasst, die u.a. die Ausschreibungen zu den Deutschen Meisterschaften ab 2021 sowie die Sportordnung betreffen. Einzelheiten hierzu sind den Kreissportleitern zugegangen.

Im Rahmen der Evaluierung der Ausschreibung Deutsche Meisterschaften bezüglich Einzel- und Mannschaftwertungen in den verschiedenen Altersklassen haben sich für die DM ab 2021 diverse Änderungen ergeben. Dieses wird sich entsprechend dann auch auf die Ausschreibung unserer Landesmeisterschaften auswirken. Wesentliche Änderungen ergeben sich z.B. im Auflagebereich durch die Öffnung weiterer Einzelwertungen in einigen Disziplinen, hauptsächlich für die Seniorinnen.

Auch in einigen anderen Disziplinen werden i.W. ab Herren/Damen II neue Einzelwertungen eingeführt. Der BA hat sich auch dafür ausgesprochen, in den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole wieder Mannschaftswertungen bei Herren und Damen I (inkl. II) einzuführen.

Gänzlich neu wird eine Deutsche Meisterschaft in der Disziplin KK-Unterhebelrepetierer (50m) sein. Die Disziplin 1.80 KK-Liegendkampf wird ab der Landesmeisterschaft auf 10-tel Wertung geschossen.

In wenigen Fällen sind aber auch bisherige Wertungen bzw. Disziplinen entfallen. Das betrifft u.a. im Wurfscheibenbereich die Jugendlichen.

Erhebliche Änderungen gab es hinsichtlich der Sportordnung. Die Teile Sommerbiathlon und Target Sprint wurden völlig neu gefasst. Die Teile für Flinte, Bogen und Vorderlader wurden umfangreich überarbeitet.

Wesentliche Änderungen im Teil 0 betreffen z.B. die Streichung der Teilnahme an einer Vereinsmeisterschaft als Voraussetzung für die Qualifikation zu einer Kreismeisterschaft. Das Tragen von Tarnkleidung bei Meisterschaften des DSB wurde verboten.

Weitere Änderungen betreffen z.B. das Ablagestativ der Gewehrschützen. Dieses darf nunmehr nur noch maximal so hoch sein, wie die Schulter des Schützen. Die 6,5, kg-Limitierung für Gewehre weiblicher Teilnehmer in den 50m-Disziplinen wurde auf- und auf das allgemeine Maximalgewicht von 8 kg angehoben.

Vielleicht noch erwähnenswert ist, dass der Beschluss zum Verbot von Irisblenden bei Langwaffen (i.W. bei Ordonnanzgewehr offene Visierung) wieder zurückgenommen wurde.