Kampfrichter Aus- und Fortbildungen im 4. Quartal 2025

Gespeichert von admin am 02.09.2025

Der Landesschützenverband bietet im 4. Quartal 2025 folgende Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung von Kampfrichtern an.

Zeitraum 26./27.10. Allgemeiner Teil und 01./02.11. jeweiliger Fachteil

Zeitraum: 15./16.11. Allgemeiner Teil und 29./30.11 jeweiliger Fachteil

an.
Zur Ausschreibung gelangen Sie auf durch klicken auf den jeweiligem Lehrgang oder über den Kalender.

Jeder Lehrgang ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Gehen für einen Lehrgang zu viele Anmeldungen ein, werden diese zukünftigen Lehrgängen zugewiesen. Jede Anmeldung ist verbindlich und die Lehrgangsgebühr ist auch bei Nichtteilnahme zu entrichten. Die Bildungsmaßnahmen erfolgen nach den Richtlinien des Qualifizierungsplanes des DSB (aktuelle Fassung)

Wichtig:

Ausschließlich der Ausbildungslehrgang in Nienburg kann zum Erwerb von Fortbildungspunkten während der Lizenzgültigkeit genutzt werden. Dieser Lehrgang ist für Kampfrichter als Fortbildungsmaßnahme angedacht, deren Lizenz spätestens zum 31.12.2022 oder später abgelaufen ist. Hier erfolgt im Anschluss die Verlängerung im Rahmen des normalen Zyklus um maximal 4 Jahre, ausgehend vom Ablauf der Lizenz.

Kampfrichter, die unabhängig ihrer Lizenzart diese Möglichkeit nutzen wollen, nehmen grundsätzlich nur an einem Tag an der Veranstaltung teil. 

Kampfrichter mit der Fachlizenz Vorderlader oder Flinte können sowohl an einem Tag der Ausbildung Allgemeiner Teil oder am Tag der Fachausbildung teilnehmen.

Alle anderen nur an einem Tag der Ausbildung Allgemeiner Teil.

 

Betrifft den Ausbildungslehrgang in Naumburg:

Dieser ist zunächst als reiner Ausbildungslehrgang vorgesehen. Sollten hier sich Kapazitäten ergeben, besteht für bestehende Lizenzinhaber die Möglichkeit analog dem Lehrgang in Nienburg diesen zur Fortbildung zu Nutzen. Sollte jedoch für diese Kampfrichter keine Möglichkeit einer Teilnahme bestehen, ist ein reiner Fortbildungslehrgang in Naumburg für Anfang 2026 geplant.

 

Zur grundsätzlichen Beachtung:

Für die Aus- und Fortbildung ist neben den anderen in der Ausschreibung geforderten Unterlagen auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate) und einer Lizenzvereinbarung Voraussetzung.  Das erweiterte Führungszeugnis kann für Ehrenamtler beim Einwohnermeldeamt kostenfrei beantragt werden. Dazu ist eine Bestätigung des Vereins für eine ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Antrag nötig: Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtler.pdf

Die Lizenzvereinbarung ist wie das Formular für die Beantragung des Führungszeugnisses ebenfalls in der Infothek zu finden: DSB Lizenzvereinbarung Trainerlizenzen komplett.pdfDSB Lizenzvereinbarung Trainerlizenzen Seite 1 (beschreibbar).pdf

Alle zu erbringenden Nachweise müssen spätestens zum Ausbildungsbeginn vorliegenBei fehlenden Nachweisen ist eine Lizenzierung erst nach Vorlage der Unterlagen möglich.

Es werden nur Anmeldung mit dem Meldeformular „Anmeldeformular für Kampfrichterlehrgänge (beschreibbar)“ berücksichtigt. Diese sind an: kampfrichter@sv-st.de zu senden.