Kampfrichter, die unabhängig ihrer Lizenzart diese Möglichkeit nutzen wollen, nehmen grundsätzlich nur an einem Tag an der Veranstaltung teil.
Kampfrichter mit der Fachlizenz Vorderlader oder Flinte können sowohl an einem Tag der Ausbildung Allgemeiner Teil oder am Tag der Fachausbildung teilnehmen.
Alle anderen nur an einem Tag der Ausbildung Allgemeiner Teil.
Betrifft den Ausbildungslehrgang in Naumburg:
Dieser ist zunächst als reiner Ausbildungslehrgang vorgesehen. Sollten hier sich Kapazitäten ergeben, besteht für bestehende Lizenzinhaber die Möglichkeit analog dem Lehrgang in Nienburg diesen zur Fortbildung zu Nutzen. Sollte jedoch für diese Kampfrichter keine Möglichkeit einer Teilnahme bestehen, ist ein reiner Fortbildungslehrgang in Naumburg für Anfang 2026 geplant.
Zur grundsätzlichen Beachtung:
Für die Aus- und Fortbildung ist neben den anderen in der Ausschreibung geforderten Unterlagen auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate) und einer Lizenzvereinbarung Voraussetzung. Das erweiterte Führungszeugnis kann für Ehrenamtler beim Einwohnermeldeamt kostenfrei beantragt werden. Dazu ist eine Bestätigung des Vereins für eine ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Antrag nötig: Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtler.pdf.
Die Lizenzvereinbarung ist wie das Formular für die Beantragung des Führungszeugnisses ebenfalls in der Infothek zu finden: DSB Lizenzvereinbarung Trainerlizenzen komplett.pdf; DSB Lizenzvereinbarung Trainerlizenzen Seite 1 (beschreibbar).pdf
Alle zu erbringenden Nachweise müssen spätestens zum Ausbildungsbeginn vorliegen. Bei fehlenden Nachweisen ist eine Lizenzierung erst nach Vorlage der Unterlagen möglich.
Es werden nur Anmeldung mit dem Meldeformular „Anmeldeformular für Kampfrichterlehrgänge (beschreibbar)“ berücksichtigt. Diese sind an: kampfrichter@sv-st.de zu senden.