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Transparenzregister: Was tun beim Erhalt eines Gebührenbescheids?

22.02.2021

Zahlreiche Mitgliedsvereine des LSB Sachsen-Anhalt haben in den letzten Tagen Post von der Bundesanzeiger Verlags GmbH erhalten. Darin werden sie zur Zahlung von Gebühren für die Eintragung ins Transparenzregister aufgefordert. Was ist das Transparenzregister und wie sollten Vereine auf die Gebührenbescheide reagieren?

Das Transparenzregister wurde im Rahmen der Neufassung des Geldwäschegesetzes als Kernstück der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union geschaffen. Seit Oktober 2017 gibt es umfassende Auskunft über die „wahren wirtschaftlichen Eigentümer“ von Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Gestaltungen. Auch gemeinnützige Sportvereine werden automatisch im Transparenzregister geführt, können aber eine Befreiung von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters bei der registerführenden Bundesanzeiger Verlags GmbH beantragen. Diese Gebührenbefreiung ist für gemeinnützige Vereine allerding erst ab dem Jahr 2020 möglich.
Sportvereine, die jetzt erstmals einen Gebührenbescheid für die Jahre 2018 – 2020 erhalten haben, müssen also auf jeden Fall die Gebühren entrichten. Für die folgenden Jahre können sie einen Befreiungsantrag stellen, um weitere Gebührenbescheide zu vermeiden.

Das geht wie folgt:
Die Gebührenbefreiung für die Folgejahre können Vereine direkt online beantragen. Dazu registrieren Sie sich unter: www.transparenzregister.de/treg/de/registrieren mit einer Mailadresse und dem Aktenzeichen ihres Gebührenbescheides und füllen unter „Erweiterte Registrierung wirtschaftlich Berechtigter“ den Antrag auf Gebührenbefreiung nach § 24, Abs. 1 aus. Hier werden ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, ein Nachweis der Identität der beantragenden Vorstandsmitglieder und ein aktueller Freistellungsbescheid abgefordert. Die Gültigkeit dieser Befreiung richtet sich nach der Gültigkeit des jeweils eingereichten Freistellungsbescheides. Eine erneute Antragstellung ist somit nicht generell in jedem Jahr erforderlich.

Aktuell befindet sich der DOSB zum Thema in Abstimmungen mit dem Transparenzregister und dem Bundesministerium für Finanzen. Sobald es weitere Informationen zum Thema gibt, werden wir an dieser Stelle informieren.

Hier können Sportvereine beim Transparenzregister eine Gebührenbefreiung für die Folgejahre beantragen

Quelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.


Absage aller Landesmeisterschaften des Jahres 2021

13.02.2021

Aktuell geht der Deutsche Schützenbund davon aus, die Deutschen Meisterschaften 2021 durchführen zu können. Gleichzeitig aber läuft uns die Zeit für die üblichen Qualifikationswege davon. Darum hat der DSB für 2021 beschlossen, dass die Landesverbände eigene Qualifikationswege wählen können.

Das Präsidium unseres Landesverbandes hat daher schweren Herzens beschlossen, alle Landesmeisterschaften für 2021 abzusagen. Damit können wir den Kreisverbänden deutlich mehr Zeit gegeben, ihre Kreismeisterschaften durchzuführen. Als Meldeergebnisse für die Deutschen Meisterschaften werden, soweit möglich, die Ergebnisse der Kreismeisterschaften genutzt. In den Disziplinen, in denen dieses nicht möglich ist, werden in Zusammenarbeit mit dem Landesverband andere Möglichkeiten gefunden. Die Kreissportleiter haben dann die Möglichkeit, die Ergebnisse der Meisterschaften bis spätestens zum 1. Juli 2021 an den Landessportleiter zu melden. Eine Ausnahme bilden die Vorderladerwettbewerbe, deren Ergebnisse bis spätestens am 8. Juni 2021 gemeldet sein müssen.

Um dieses organisieren zu können, haben wir die Kreisverbände bereits abgefragt, in welchen Disziplinen sie keine Möglichkeit haben, Wettbewerbe nach den Qualifikationsvorgaben (z.B. Zehntelwertung) durchzuführen.

In absehbarer Zeit werden wir eine elektronische Abfrage starten, welche Sportler sich in welchen Disziplinen für die Deutschen Meisterschaften qualifizieren möchten, um notwendige andere Qualifikationswege frühzeitig vorbereiten zu können.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der staatlich vorgegebenen Einschränkungen werden wir alle vor April wenig bis gar nichts machen können, begründete Landessportleiter Dirk Lunau seinen Antrag an das Präsidium. So geben wir den Kreisen deutlich mehr Zeit und können falls möglich auch auf Landesebene Wettbewerbe z.B. Pokalschießen oder Ähnliches anbieten. Wir müssen in diesen Zeiten alle sehr flexibel sein und auch unkonventionellen Lösungen aufgeschlossen gegenüberstehen.

Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Sportler und Funktionäre eindringlich darum, sich ständig über unsere Homepage über die weitere Entwicklung zu informieren. Nur über dieses Medium sind wir in der Lage, den größten Teil unserer Mitglieder schnell und aktuell auf dem Laufenden zu halten.

Damit unsere vorstehend beschriebenen Vorstellungen im Sinne aller betroffenen Sportler in die Tat umgesetzt werden können, ist auch ein großes Stück Eigeninitiative der Schützen erforderlich.

Die Sportleitung des Landesverbandes ruft in diesem Zusammenhang alle Sportler, Vereine und Kreisverbände zu einer lösungsorientierten Zusammenarbeit auf.


Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 4. Änderungsverordnung vom 12.02.2021

12.02.2021

Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit bis 10.03.2021 bleibt unser Sportbetrieb unberührt von weiteren Einschränkungen.

Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 10.03.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020)

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA


Änderung beim Jahressteuergesetz 2020

12.02.2021

Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats im letzten Dezember einige Gesetzesänderungen zugunsten von Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereinen beschlossen.

Hiermit werden ab dem 1. Januar 2021 der Ehrenamtsfreibetrag („Ehrenamtspauschale“) von 720 Euro auf 840 Euro jährlich und der Übungsleiterfreibetrag (für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer) von 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich erhöht.

Doch ist mit der Erhöhung der Ehrenamtspauschale an anderer Stelle ein gravierender Nachteil verbunden. Denn zahlt der Verein dem ehrenamtlichen Mitarbeiter nun mehr als die vorherigen 720 Euro, so kollidiert dies mit den Haftungsregeln für Vorstands- und sonstige Vereinsmitarbeiter. Bis zu dieser Höhe haftete die Person gemäß den §§ 31a und b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ab sofort greifen diese Paragraphen bei einer höheren Pauschale nicht mehr, sodass das Mitglied auch für einfache Fahrlässigkeit haftet.

Die positive Maßnahme kann somit aufgrund einer kontraproduktiven Unterlassung des Gesetzgebers zu einem Nachteil werden.

Detailliertere Informationen können diesem Schreiben entnommen werden.


DSB-Webinare: Bogen-Bundestrainer Oliver Haidn lauschen

04.02.2021

Am Donnerstag, 25. Februar (18.00 Uhr), können sich alle Interessierten und Liebhaber des Bogensports auf ein ganz besonderes Webinar freuen! Denn dann ist kein Geringerer als Bogen-Bundestrainer Oliver Haidn zu Gast und wird über „Trainingsmöglichkeiten in der Praxis für den Breitensport“ sprechen.

Bereits kurz nach der Bekanntgabe des nächsten Webinar-Themas und -Referenten im Rahmen des Vorgänger-Webinars waren die Teilnehmerzahlen auf 120 Interessierte geklettert. „Ich glaube, wir werden einen neuen Teilnehmerrekord erreichen“, schrieb Lisa Reich von der kooperierenden Führungsakademie des DOSB.

In der Tat bietet sich beim Webinar der Basis eine der wenigen Gelegenheiten, dem vielbeschäftigten Oliver Haidn zu lauschen. Schließlich ist der 50-jährige Bogen-Bundestrainer inmitten der Vorbereitung auf die Qualifikation für Tokio und die Olympischen Spiele an sich. Haidn gilt als akribischer Arbeiter, der oftmals von 8.00 bis 21.00 Uhr die Pfeile fliegen lässt. Am 25. Februar nun lädt er die Zuhörer in die Bogensport-Welt ein, referiert über diesen faszinierenden Sport und nimmt vor allem die Basis in den Blickpunkt.

Alle Infos und Anmeldung zu den DSB-Webinaren: www.dsb.de/der-verband/wissen/webinare/


Landesliga und Jugendwettkämpfe

02.02.2021

Laut aktueller Verordnung sind weiterhin keine Präsenz-Wettkämpfe in Sachsen-Anhalt möglich. Wir erwarten, dass auch mit der nächsten Verordnung noch keine normalen Wettkämpfe erlaubt sein werden. Daher hat die Landessportleitung zusammen mit den Landesligaleitern und der Landesjugendleitung folgende Beschlüsse gefasst:

Die Landesliga Luftpistole wird vorzeitig beendet. Der geplante Wettkampf am 28. Februar wird nicht stattfinden. Somit ist der Sieger der Saison die Schützengilde Seehausen/Altmark, die am Wettkampftag im Oktober auf insgesamt 2178 Ringe kam. Den zweiten Platz belegte der Gröninger Schützenverein vor dem HSV Söllichau.

Die Landesliga-Auflage wird abgesagt. Eine Umfrage bei den teilnehmenden Vereinen ergab, dass Sie die Liga unter den derzeitigen Bedingungen nicht weiter austragen möchten.

Die Umfrage Landesjugendleitung bezüglich des Digital-Cups ergab, dass auch dieser Wettkampf abgesagt wird. Die Umfrage fand per Mail unter allen interessierten Vereinen statt. Der Landesjugendpokal Luftdruck wird in den späteren Jahresverlauf verschoben. Da im März noch der Mumpel-Cup geplant ist, wird der Wettkampf frühestens Sommer 2021 nachgeholt. Eine Ausschreibung wird durch die Landesjugendleitung rechtzeitig im Vorfeld veröffentlicht.


Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 3. Änderungsverordnung vom 22.01.2021

22.01.2021

Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit bis 14.02.2021 bleibt unser Sportbetrieb weitgehend unberührt von weiteren Einschränkungen.

Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 14.02.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020)

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Wettkampfbetrieb:
Zum Wettkampfbetrieb werden wir in Kürze neue Informationen auf der Webseite des Landesschützenverbandes bereitstellen.

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA


Online-Symposium: Die Rolle des Schützenwesens in der Reichsgründungsära

22.01.2021

Am Samstag, 23. Januar (14.00-16.30 Uhr), richtet die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt und das Friedrich-Ludwig-Jahn-Museum ein Online-Symposium mit dem Titel „Des Reiches Stützen“ aus. Dabei wird die politische und gesellschaftliche Rolle der Turner, Sänger und Schützen in der Reichsgründungsära und im Kaiserreich (1860-1918) beleuchtet.

ür den DSB wird Stefan Grus, Leiter des Deutschen Schützenmuseums in Coburg sowie Verantwortlicher für das DSB-Archiv, im geplanten Zeitraum 15.45 Uhr bis 16.00 Uhr zum Thema „Üb Aug` und Hand für`s Vaterland! Zum Einheitsgedanken im deutschen Schützenwesen.“ referieren.

Diese sicherlich hochinteressante Veranstaltung ist kostenlos diesen YouTube-Link zu verfolgen.


Neues Formular für waffenrechtliche Bedürfnisse

15.01.2021

Ab sofort ist ein neues Antragsformlar für waffenrechtliche Bedürfnisse verfügbar. Es umfasst auch die neuen Änderungen des Waffengesetzes, welches seit dem 1. September 2020 gültig ist. Für neue Anträge ist ausschließlich das neue Formular zu nutzen.

In dem neuen Formular sind viele Regelnummern des DSB und wesentliche Regelnummern der Liste B entsprechend der beantragten Waffe hinterlegt.
Sollte einmal keine Übereinstimmung erfolgen, so kann der vorhandene Text einfach überschrieben werden. Das neue PDF kann direkt am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Vorher muss das Formular jedoch heruntergeladen werden. Zum Ausfüllen des Dokuments empfehlen wir den Adobe Reader zu verwenden.

Dem Antrag beizufügen ist künftig auch eine Kopie des Schützen- und Wettkampfpasses.

Neuer Bedürfnisantrag mit Erläuterungen (beschreibbares PDF)


Wettkämpfe im Frühjahr 2021

13.01.2021

Der Sportbetrieb in Deutschland bleibt weiterhin eingeschränkt. Eine für Anfang März geplante Ersatzmaßname Deutsche Nachwuchsmeisterschaft Bogen - Halle wurde seitens des Deutschen Schützenbundes abgesagt. Über die Durchführung des Deutschen Hallen Grand Prix für die erwachsenen Bogenschützen soll in den nächsten zwei Wochen entschieden werden. Trotzdem möchten wir einige Perspektiven für Wettkämpfe im Landesschützenverband aufzeigen.

Der Fernwettlkampf Digitalcup der Landesschützenjugend soll nun am Anfang Februar starten. In der nächsten Zeit wird die Landesjugendleitung noch eine Abfrage per Mail starten, ob die erforderlichen Ergebnisse in den Vereinen im Rahmen des Individualtrainings erbracht werden können, so dass die Austragung auch unter Beachtung der derzeitigen Landesverordnung möglich ist.

Die Landesdamen werden ebenfalls noch im Frühjahr die Möglichkeit erhalten an Wettkämpfen teilzunehmen. Zunächst startet ab dem 1. Februar der Fernwettkampf um den 12. Damenrosenpokal. Hier können die Damen unter Beachtung der Landesverordnung im Rahmen des Individualsports Scheiben auf den Heimschießständen beschießen. Die Scheiben können dann wie gewohnt in der Geschäftsstelle des Landesschützenverbandes bestellt werden. Der Vorkampf soll bis zum 14. Juli laufen. Der Endkampf ist für den 26. September 2021 in Wolmirstedt angesetzt. Die vollständige Ausschreibung ist unter folgendem Link zu finden: Ausschreibung 12. Rosenpokal 2021
Bereits frühzeitig verschoben wurde der Landesdamenpokal. Ursprünglich für den 31. Januar geplant soll dieser nun am 28. März 2021 in Wolmirstedt stattfinden. Meldeschluss für die Veranstaltung ist der 10. März. Die Ausschreibung ist im Kalender oder unter folgendem Link zu finden: Ausschreibung Landesdamenpokal 2021